Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 462 - 472, recht & gesellschaft

Diversität im Aufsichtsrat - auch für das dritte Geschlecht?

Der Begriff des „dritten Geschlechts“ ist in der Gesellschaft angekommen. Durch eine Entscheidung des VfGH wurde das Denken in binären Geschlechterdimensionen aufgebrochen. Einer Person soll es freistehen, personenstandrechtlich nicht bloß als Frau oder Mann eingetragen zu sein, sondern auch eine alternative geschlechtliche Identität anzunehmen.