Die Polizei kämpft gegen "terroristische" Radfahrer

Jeden Freitag wieder:

Alles begann ganz harmlos. Am 22. Juni veranstaltete die Grüne Alternative eine große Verkehrskundgebung mit Fahrrädern. Es ging vom Rathausplatz zum Gürtel, weiter bis zum Matzleinsdorfer Platz und zurück zum Rathaus. Das Erlebnis eines vorübergehend autofreien Gürtels zeigte nicht nur den 1.400 Teilnehmern, sondern auch den BewohnerInnen, wie menschengerechter Verkehr aussehen kann.

juridikum 4/2023, Thema: Parlamentarische Kontrolle, 2023, Heft 4, S. 430 - 433, merk.würdig

Polizeigewalt: Kontrolliert sich die Polizei in Zukunft besser?

Eine unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestelle soll 2024 zu arbeiten beginnen

In Österreich werden Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamt*innen nicht unabhängig und wirksam untersucht. Die strafrechtlichen Ermittlungen verlaufen meist ins Leere. Dies ist ein massives Problem für die Betroffenen und Österreich verletzt dadurch seine völkerrechtlichen Verpflichtungen.

juridikum 3/2023, Thema: Soziale Rechte von Migrant:innen, 2023, Heft 3, S. 297 - 305, merk.würdig

Desiderat PolizeiMeldeStellen

Eine erste Erhebung zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt aus Betroffenenperspektive in Österreich durch das Antirepressionsbüro

Das Forschungsfeld rund um die Polizei gestaltet sich als schwer zugänglich, weshalb es auch in Österreich an Daten mangelt, auf die sich berufen werden könnte. Ebenfalls fehlt eine unabhängige Meldestelle für Polizeigewalt – die im aktuellen österreichischen Regierungsprogramm vorgesehene Beschwerdestelle wurde installiert, doch unabhängig ist diese nicht. Bereits im Vorfeld hat das Antirepressionsbüro eine Website eingerichtet, auf der sich Betroffene und Zeug:innen von wahrgenommener Polizeigewalt melden und anonym ihre Perspektive auf polizeiliche Maßnahmen wiedergeben können ...

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 519 - 521, thema

Rassistische Polizeigewalt in Österreich

Perspektiven aus der juristischen Beratungspraxis

Seit einigen Jahren beobachten wir sowohl in der Politik als auch in den Medien eine vermehrte Diskussion über rassistische Polizeigewalt. Obwohl dieser Diskurs in erster Linie mit den USA verbunden wird, stellt Rassismus innerhalb der Polizei auch in Österreich eine wesentliche sehr aktuelle Problematik dar. Nicht nur berichten Betroffene immer öfter von ihren schockierenden Erlebnissen, auch belegen Studien und Umfragen, dass Österreich in facto auch im Europavergleich mehrfach am schlechtesten abschneidet. Um Betroffenen in der Praxis den Zugang zum Recht zu ermöglichen, ist Veränderung dringend notwendig. Der nachstehende Artikel erläutert, mit welchen Schwierigkeiten Betroffene von rassistischer Polizeigewalt unter anderem konfrontiert werden.

juridikum 4/2021, Thema: Rassismus und Recht, 2021, Heft 4, S. 424 - 427, merk.würdig

Verbotsstadt 2.0

Skaten auf öffentlichen Plätzen verboten

Im Sportjahr 2021 verbietet Graz Skaten auf öffentlichen Plätzen. Die Freiheitlichen bereiten den Grazer Wahlkampf vor und wollen Sprachrohr für lärmgeplagte Anrainer_innen sein. § 88 StVO, welcher das Spielen auf Straßen regelt, wird als gesetzliche Grundlage neu interpretiert. Medienberichten zufolge hat diese Argumentation ein Jurist mit einer Anzeige losgetreten. Durch diese Auffassung gelten auch nicht anwesende Straßenbenutzer_innen als potentiell gefährdete Verkehrsteilnehmer_innen. Das Trickverbot reiht sich zu den Grazer Stadtverboten ein. Seit 2005 werden vermehrt Freiheiten in der Öffentlichkeit beschnitten. Skatern_innen, welche für Tricks den Boden mit den Rollen verlassen, werden mit Organstrafverfügungen geahndet. Ein Sportverein übernimmt Strafzahlungen in der Steiermark. Organisationen hatten sich schon vor der Pandemie für urbanes Miteinander eingesetzt.

juridikum 1/2022, Thema: Klimagerechtigkeit – Bewegung im Recht, 2022, Heft 1, S. 33 - 42, recht & gesellschaft

Vom Anstand, die Polizei nicht zu kritisieren

Ob das Zurschaustellen der Abkürzung „A.C.A.B“ eine Anstandsverletzung im Sinne der österreichischen Landespolizei- bzw Landessicherheitsgesetze darstellen könne, blieb lange Zeit unklar. Der VfGH stellte in einer Entscheidung 2019 aber klar, dass die Äußerung den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit iSd Art 10 EMRK genieße und daher nicht als Anstandsverletzung strafbar sei. Begründet wurde dies damit, dass im Anlassfall auf ein gespanntes Verhältnis zwischen Fußballfans und Polizei aufmerksam gemacht werden sollte und keine konkrete Beschimpfung bestimmter anderer Personen vorlag. Mit der spezifischen Rolle der Polizei und der Frage, ob und wie diese kritisiert werden dürfen soll, setzte sich der VfGH aber kaum auseinander, was zu unzutreffenden Ableitungen aus der Entscheidung führte. Es zeigt sich aber, dass die besondere Stellung der Polizei als exekutive Staatsgewalt, ihre besondere Exponiertheit wie ihre besonderen Privilegien gerade die entscheidenden Elemente sind, die zu einer Straflosigkeit von „A.C.A.B.“ führen müssen.